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allgemeine geschäftsbedingungen
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| Stand 01.07.2004 |
für Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen ("Lizenzen") von Softwareprodukten
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Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen der sk mediaservices gelten ausschließlich. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen, es sei denn,
sk mediaservices hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn sk mediaservices in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen oder Software vorbehaltlos bereitstellt.
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Geltungsbereich |
| Anfragen dienen lediglich zur Kontaktaufnahme. Die Beantwortung von Anfragen erfolgt ausschließlich schriftlich und per Post oder eMail. Anonyme bzw. nicht mit Namen und Adresse der anfragenden Person versehene Anfragen können nicht beantwortet werden.
Angebote sind grundsätzlich freibleibend, es sei denn, sie sind schriftlich und ausdrücklich mit Bindungserklärung und Bindefrist abgegeben,
Eine Beratung im Sinne der Leistungen der sk mediaservices erfolgt erst nach schriftlicher Auftragserteilung und der damit verbunden Anerkennung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Aufträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von sk mediaservices schriftlich bestätigt werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang.
Fernmündliche Aufträge im Rahmen von Problemmeldungen an die Hotline sind rechtsverbindlich, wenn sk mediaservices den Anrufer über evtl. anfallende Kosten informiert hat und dieser der unverzüglichen Aufnahme der Diagnosetätigkeit zugestimmt hat.
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Vertragsumfang und Gültigkeit |
Gegenstand eines Auftrages können die Produkte der sk mediaservices sein, z.B. Ausarbeitung von Organisationskonzepten, Prozessanalysen, Erstellung von Individualprogrammen, Lieferung von Standardprogrammen, Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte, Erwerb von Werknutzungsbewilligungen, Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung), Telefonische Beratung, Programmwartung, Erstellung von Programmträgern, Schulungen und sonstige Dienstleistungen.
Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt.
Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die sk mediaservices gegen Kostenberechnung aufgrund der ihr zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.
Wird vom Auftraggeber bereits auf einer zur Entwicklung, zum Test oder zur Abnahme zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.
Individuell erstellte Software bzw. Programmadaptierungen bedürfen für das jeweils betroffene Projekt einer Programmabnahme durch den Auftraggeber spätestens 4 Wochen ab Lieferung . Die Prüfung auf Richtigkeit und Vollständigkeit anhand der von beiden Vertragspartnern akzeptierten Leistungsbeschreibung mittels der oben angeführten zur Verfügung gestellten Testdaten wird in einem Protokoll vom Auftraggeber bestätigt. Lässt der Auftraggeber den Zeitraum von vier Wochen ohne Programmabnahme verstreichen, gilt die Software als abgenommen. Ebenfalls als abgenommen gilt die Software bei Einsatz der Software durch den Auftraggeber im Echtbetrieb.
Etwa auftretende Mängel, das sind Abweichungen von der schriftlich vereinbarten Leistungsbeschreibung, sind vom Auftraggeber an sk mediaservices ausreichend dokumentiert zu melden, die um raschestmögliche Mängelbehebung bemüht ist. Liegen schriftlich gemeldete, wesentliche Mängel vor, das heißt, dass der Echtbetrieb nicht begonnen oder fortgesetzt werden kann, so ist nach Mängelbehebung eine neuerliche Abnahme erforderlich.
Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist sk mediaservices verpflichtet, dies dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann sk mediaservices die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist sk mediaservices berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit der sk mediaservices entstandenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
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Leistung und Prüfung |
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Bei Bestellung von Standard-Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.
Für nicht von sk mediaservices entwickelte Standardprogramme gelten grundsätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen des Lizenzgebers.
Für Lizenzsoftware der sk mediaservices gelten ausschließlich die Lizenzbedingungen der sk mediaservices.
Der Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.
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Standardprogramme und Versand |
Alle Preise verstehen sich in Euro ohne Umsatzsteuer. Sie gelten jeweils nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle der sk mediaservices.
Bei Standard-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Schulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Auftragserteilung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom sk mediaservices zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.
Die Kosten für Fahrten sowie bei mehrtägigen Einsätzen für pauschalisierten Verpflegungsmehraufwand und notwendige Übernachtungen werden dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt. Wegezeiten gelten als Arbeitszeit.
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Preise, Steuern und Gebühren |
sk mediaservices ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist sk mediaservices berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.
Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den von sk mediaservices angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind von sk mediaservices nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von sk mediaservices führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.
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Liefertermin |
Bei Auftragserteilung nach Vorliegen eines Pauschalangebotes durch sk mediaservices ist eine eine Anzahlung in der Höhe von 20% des Gesamthonorares zu leisten. Die Restsumme ist nach dem im Angebot von sk mediaservices festgelegten Zahlungsplan zu leisten.
Die von sk mediaservices in Rechnung gestellten Lieferungen und Leistungen zuzüglich der ausgewiesenen Umsatzsteuer sind spätestens 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist sk mediaservices berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch sk mediaservices. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen sk mediaservices, die laufenden Arbeiten einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind vom Auftraggeber zu tragen.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß beechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist sk mediaservices berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und ggf. übergebene Akzente fällig zu stellen.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
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Zahlung |
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen (Programme, Dokumentationen etc.) stehen sk mediaservices bzw. dessen Lizenzgebern zu. Der Auftraggeber erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden.
Durch den gegenständlichen Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Auftraggeber ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen, es sei denn, dies ist ausdrücklich Gegenstand einer vertraglichen Vereinbarung. Durch die Mitwirkung des Auftraggebers bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich.
Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist dem Auftraggeber unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mitübertragen werden.
Sollte für die Herstellung von Interoperabilität der gegenständlichen Software die Offenlegung der Programmcodes, Datenbankstrukturen oder Schnittstellen erforderlich sein, ist dies vom Auftraggeber gegen Kostenvergütung bei sk mediaservices zu beauftragen. Kommt sk mediaservices dieser Forderung nicht nach und erfolgt eine Dekompilierung gemäß Urheberrechtsgesetz, sind die Ergebnisse ausschließlich zur Herstellung der Interoperabilität zu verwenden. Missbrauch hat Schadenersatz zur Folge.
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Urheberrecht und Nutzung |
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln der sk mediaservices ist der Auftraggeber berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen, schriftlich mitgeteilten Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den Auftraggeber daran kein Verschulden trifft.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit der sk mediaservices liegen, entbinden sk mediaservices von der Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung und gestatten ihr eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung der
sk mediaservices möglich. Ist sk mediaservices mit einem Storno einverstanden, so hat sie das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
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Rücktrittsrecht / Stornierung |
Mängelrügen sind nur gültig, wenn sie reproduzierbare Mängel betreffen und wenn sie innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung der vereinbarten Leistung bzw. bei Individualsoftware nach Programmabnahme schriftlich dokumentiert erfolgen. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber sk mediaservices alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, die von sk mediaservices zu vertreten sind, als notwendig erweisen, beseitigt
sk mediaservices kostenlos.
Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Auftraggeber zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von sk mediaservices gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln durch Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe, die vom Auftraggeber selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.
Ferner übernimmt sk mediaservices keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.
Jegliche Gewährleistung durch sk mediaservices entfällt für Programme, die durch eigene Programmierer des Auftragebers bzw. Dritte nachträglich verändert werden.
Soweit Gegenstand des Auftrages die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
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Gewährleistung, Wartung, Änderungen |
sk mediaservices haftet für Schäden, sofern ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. |
Haftung |
| Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie werden jede Abwerbung und Beschäftigung, auch über Dritte, von Mitarbeitern, die an der Realisierung der Aufträge gearbeitet haben, des anderen Vertragspartners während der Dauer des Vertrages und 12 Monate nach Beendigung des Vertrages unterlassen. Der dagegen verstoßende Vertragspartner ist verpflichtet, pauschalierten Schadenersatz in der Höhe eines Jahresgehaltes dieses Mitarbeiters zu zahlen. |
Loyalität |
sk mediaservices verpflichtet sich und alle im Auftrag der sk mediaservices eingesetzten Erfüllungsgehilfen, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes einzuhalten. |
Datenschutz, Geheimhaltung |
| Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hiedurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die den unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommt |
Salvatorische Klausel |
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Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach deutschem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.
Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für den Geschäftssitz der sk mediaservices als vereinbart. Für den Verkauf an Privatpersonen gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als gesetzliche Bstimmungen nicht zwingend andere Regelungen vorsehen.
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Schlussbestimmungen |
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h-Hotline: 0700 -
skonline (0700 - 75 665 463)
12 ct/min aus dem deutschen Festnetz
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